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Civitella in Val di Chiana gegen die Bundesrepublik Deutschland
 
Bild zum ArtikelVor dem Kassationsgericht in Rom wurde jetzt der Klage der Angehörigen von zwei 1944 von SS-Soldaten ermordeten Männern stattgegeben.
Hintergrund der Klage ist eine der vielen von deutschen Nazisoldaten verübten Gräueltaten auf ihrem Rückzug aus Italien.
 

In diesem Fall geht es um den 29. Juni 1944, an dem in Civitella in der Provinz Arezzo die Nazis 203 Männer, Frauen und Kinder töteten.
In einem ersten Prozess bekamen die Kläger bereits Recht, und ein erkannter Haupttäter wurde zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Wiedergutmachungszahlung an die neun Familien der Hinterblieben in Höhe von etwa einer Million Euro festgesetzt.
Gegen das Urteil legte der deutsche Staat Berufung ein, wobei er sich auf zwei Punkte stützte: die staatliche Immunität und die Nichtberücksichtung im Urteil des Friedensvertrages mit Italien von 1947 und die folgende Konvention von Wien 1961.
Der oberste italienische Gerichtshof bestätigte jetzt allerdings mit seinem Spruch, gegen den keine Berufung in Italien mehr möglich ist, das vorhergegangene Urteil, und hob hervor, dass die „Immunität der Staaten sich nicht auf Verbrechen gegen die Menschheit beziehe“ und dass in den oben genannten Verträgen die Verschleppung von Juden behandelt werde und nicht die „moralischen Schäden, die durch nazistische Massaker“ verursacht wurden.
Es ist das erste Mal, dass das Kassationsgericht einen Staat für schuldig in einer Zivilklage befindet. Da könnte noch Einiges auf die Bundesrepublik zu kommen, da dies jetzt der Beginn einer echten Klagewelle sein könnte: Gräueltaten wie die von Civitella gab es sehr viele, und es sind auch noch viele von den Nazis deportierte Zwangsarbeiter am Leben.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes wies das Urteil allerdings zurück, nach wie vor mit der Begründung, dass Individuen nicht gegen fremde Staaten klagen können, sondern nur Staaten gegen Staaten. (Siehe unten)

Quellen: repubblica
affaritaliani.it
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Inhalt
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